Wagenstandgeld und Gleiskosten.

Behalten Sie Gleiskosten und Wagenstandgeld fest im Blick: Klare Regeln zu Abstellzeiten und Gebühren helfen Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Logistik effizienter zu planen. Transparente Abrechnung und verständliche Fristen schaffen Sicherheit — damit Sie Zeit und Geld sparen.

Wagenstandgeld.

Wagenstandgeld entsteht, wenn Güterwagen die vereinbarte kostenlose Ladefrist überschreiten. Es wird stundenweise berechnet und gilt grundsätzlich an Wochentagen. An Wochenenden und nationalen Feiertagen fällt das Wagenstandgeld normalerweise nicht an, mit Ausnahmen einer Samstagsbedienung.

Ladefristen:

  • Für Güterwagen im Belad und Entlad: 24h
  • Für Güterwagen im Wiederbelad: 48h

Die kostenlose Ladefrist startet mit dem Beginn des Bedienzeitfensters der Zustellung des Wagens und endet nach Ablauf der obgenannten 24 Stunden bzw. 48 Stunden. Wagenstandgeld fällt nur im Wagenmodell WagenSpot an. 

Gleismiete.

Gleismiete fällt an, wenn Wagen auf Bahngleisen abgestellt werden. Auf Kundengleisen bzw. Privatgleisen werden keine Gleiskosten erhoben. Die Konditionen gelten gemäss «Preis und Konditionen». Auf Kundengleisen oder Privatgleisen fallen keine Gleiskosten an.

Ihre Vorteile im Kundenportal «Cargo Digital».

Im Kundenportal stellen wir Ihnen praktische Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Sie Wagenstandgeld und Gleismiete jederzeit im Blick behalten und aktiv steuern können. Dashboards und Listen zeigen:

  • Standzeiten
  • verbleibende kostenlose Ladefristen 
  • aktuelle Kosten
  • zugestellte Wagen, welche abholbereit gemeldet werden können
  • Filterfunktionen

So erkennen Sie kritische Situationen frühzeitig und können gezielt Massnahmen ergreifen. Damit reduzieren Sie Verzögerungen, minimieren Zusatzkosten und optimieren Ihre lokalen Logistikprozesse. Bei Fragen kommen Sie auf uns zu. 

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