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Anschlussgleis-Besitzer

Die Haftung muss vertraglich neu geregelt werden

Herzstück einer Weiche

Die Marktöffnung des Schweizer Schienengüterverkehrs hat das Eisenbahnwesen rechtlich in Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber und -verkehrsunternehmen aufgegliedert. Dies bedingt eine neue Regelung.

Regelung Benutzung

Liberalisierung bedingt neuen Vertrag

Das liberalisierte Eisenbahnrecht hat auch Einfluss auf die Vertragsverhältnisse mit den Anschlussgleis-Besitzern und -Mitbenutzern.

Zur haftungsrechtlichen Sicherung von Fahrten auf privaten Anschlussgleisen muss eine «Regelung für die Anschlussgleisbenutzung durch SBB Cargo» (RBA) zwischen dem Anschlussgleis-Besitzer und dem Eisenbahnverkehrs-Unternehmen vereinbart werden.

Anlagenspezifische Bedingungen

Besitzer kann «Hausordnung» definieren

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag «Regelung für die Anschlussgleisbenutzung durch SBB Cargo» im Sinne einer Hausordnung mit anlagespezifischen Bedingungen zu ergänzen.

Dieses Dokument ist idealerweise ein Anhang zum Vertrag. Die Ausfertigung eines solchen Anhangs liegt in der Verantwortung des Anschlussgleis-Besitzers.

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