Anschlussgleis-Besitzer
Die Haftung muss vertraglich neu geregelt werden
Die Marktöffnung des Schweizer Schienengüterverkehrs hat das Eisenbahnwesen rechtlich in Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber und -verkehrsunternehmen aufgegliedert. Dies bedingt eine neue Regelung.
Regelung Benutzung
Liberalisierung bedingt neuen Vertrag
Das liberalisierte Eisenbahnrecht hat auch Einfluss auf die Vertragsverhältnisse mit den Anschlussgleis-Besitzern und -Mitbenutzern.
Zur haftungsrechtlichen Sicherung von Fahrten auf privaten Anschlussgleisen muss eine «Regelung für die Anschlussgleisbenutzung durch SBB Cargo» (RBA) zwischen dem Anschlussgleis-Besitzer und dem Eisenbahnverkehrs-Unternehmen vereinbart werden.
Anlagenspezifische Bedingungen
Besitzer kann «Hausordnung» definieren
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag «Regelung für die Anschlussgleisbenutzung durch SBB Cargo» im Sinne einer Hausordnung mit anlagespezifischen Bedingungen zu ergänzen.
Dieses Dokument ist idealerweise ein Anhang zum Vertrag. Die Ausfertigung eines solchen Anhangs liegt in der Verantwortung des Anschlussgleis-Besitzers.
